Service
Gewährleistung & Service
Verbindlicher Ablauf für Reklamationen, technische Prüfung und sichere Einsendungen.
Stand: 26. Juli 2026Gesetzliche Mängelhaftung
Rheincomputer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Sachmängel, die bei Gefahrübergang vorhanden waren. Ansprüche wegen eines Mangels verjähren bei neuen Waren grundsätzlich zwei Jahre nach Ablieferung. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast, insbesondere § 477 BGB, bleiben unberührt.
Die zweijährige Verjährungsfrist ist keine Haltbarkeitsgarantie und begründet keine Haftung für jeden innerhalb dieses Zeitraums auftretenden Defekt. Entscheidend ist, ob ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war oder seine Ursache zu diesem Zeitpunkt bereits angelegt war.
Bei einem berechtigten Mangel erfolgt die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Rheincomputer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Die für eine berechtigte Nacherfüllung erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir.
Ein Anspruch auf sofortige Rückzahlung des Kaufpreises besteht bei einer Mängelrüge nicht. Rheincomputer ist zunächst innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Nachträglich verursachte Schäden
Keine Mängelhaftung besteht für Fehler, Ausfälle oder Beschädigungen, soweit sie nach Gefahrübergang durch einen der folgenden Umstände verursacht oder verschlimmert wurden:
- Sturz, Stoß, Druck, Gewaltanwendung oder sonstige mechanische Einwirkung;
- Flüssigkeiten, Feuchtigkeit, Korrosion, Fremdkörper oder der Betrieb in ungeeigneter, stark staubiger oder feuchter Umgebung;
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung, falsche Stromart oder ungeeignete Stromversorgung;
- unzureichende Belüftung, blockierte Luftwege, starke Verschmutzung oder unterlassene erforderliche Pflege;
- unsachgemäße Nutzung, Nichtbeachtung mitgelieferter Hinweise, fehlerhafter Transport oder unzureichende Verpackung;
- Übertaktung, Undervolting oder Änderungen an BIOS-, Firmware- oder Betriebseinstellungen außerhalb der von Rheincomputer ausgelieferten Konfiguration;
- fehlerhafte Software, Treiber oder Updates, Schadsoftware, Datenverlust oder vom Kunden vorgenommene Betriebssystem- und BIOS-Einstellungen;
- inkompatible oder defekte Fremdhardware, fehlerhafter Einbau sowie unsachgemäße Reparatur- oder Umbauversuche durch den Kunden oder Dritte;
- normaler Verschleiß, Verbrauchsmaterialien und rein optische Gebrauchsspuren ohne Funktionsbeeinträchtigung.
Das Öffnen des Gehäuses oder der fachgerechte Einbau eigener Hardware lässt gesetzliche Mängelrechte nicht automatisch entfallen. Rheincomputer haftet jedoch nicht für Schäden, die durch den Eingriff, die eingesetzte Fremdhardware oder deren Einbau verursacht wurden.
Dokumentation und Kennzeichnung
Konfiguration, Funktionstest und vorhandene Seriennummern der ausgelieferten Komponenten werden auftragsbezogen dokumentiert. Eingesandte Systeme und Komponenten werden mit dieser Dokumentation abgeglichen; auch der Eingangszustand kann durch Fotos, Messwerte und Prüfprotokolle dokumentiert werden. Fehlende, ausgetauschte oder fremde Komponenten sind nicht Gegenstand der ursprünglichen Lieferung.
Seriennummern, Typenschilder und vorhandene Manipulationskennzeichnungen dürfen nicht entfernt, überklebt, verändert oder unleserlich gemacht werden. Spuren eines Eingriffs werden bei der technischen Prüfung dokumentiert. Ansprüche wegen Schäden, die durch eine Manipulation verursacht oder verschlimmert wurden, bestehen nicht.
Reklamation und Servicefreigabe
- Vor jeder Einsendung eines Computersystems ist der Support unter support@rheincomputer.de zu kontaktieren. Benötigt werden Bestellnummer, Seriennummer, Fehlerbeschreibung und die Umstände, unter denen der Fehler auftritt.
- Rheincomputer entscheidet nach der Vorprüfung, ob eine Ferndiagnose, die Einsendung einer einzelnen Komponente oder die Einsendung des vollständigen Systems erforderlich ist.
- Eine Einsendung erfolgt erst nach Servicefreigabe mit den von uns mitgeteilten Versand- und Verpackungshinweisen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
- Unangekündigte oder nicht zuordenbare Sendungen können bis zur Klärung nicht bearbeitet und bei dauerhaft fehlender Zuordnung an den Absender zurückgesandt werden.
Stellt die Prüfung keinen von Rheincomputer zu vertretenden Mangel fest, informieren wir über das Ergebnis und gegebenenfalls mögliche kostenpflichtige Maßnahmen. Eine kostenpflichtige Reparatur oder weitergehende Diagnose erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung zu den vorab mitgeteilten Kosten.
Verbindliche Verpackungsanforderungen
Computersysteme müssen in einem stabilen Versandkarton mit ausreichender Rundumpolsterung und einer geeigneten Sicherung der schweren internen Komponenten versandt werden. Eine Versandtasche, Folie, ein ungepolsterter Karton oder ausschließlich die Gehäuseverpackung ohne geeigneten Außenkarton sind für den Versand eines vollständigen Computersystems nicht ausreichend.
Die von Rheincomputer gelieferte Systemverpackung und Transportsicherung sollen aufbewahrt und für eine Einsendung wiederverwendet werden. Sind sie nicht mehr vorhanden, muss vor dem Versand eine geeignete Verpackungslösung mit dem Support abgestimmt werden. Schäden, die durch eine unzureichende Verpackung oder eine Missachtung der mitgeteilten Versandhinweise entstehen, sind nicht von der Mängelhaftung umfasst.
Sichtbare Transportschäden bei der ursprünglichen Anlieferung sind möglichst sofort beim Zusteller zu dokumentieren und Rheincomputer mitzuteilen. Verpackung und Ware sollen bis zur Klärung unverändert aufbewahrt werden. Eine versäumte Meldung schränkt gesetzliche Mängelrechte gegenüber Rheincomputer nicht ein.
Daten und Software
Vor jeder Einsendung sind wichtige und persönliche Daten zu sichern und vertrauliche Daten nach Möglichkeit vom System zu entfernen. Diagnose oder Reparatur können eine Neuinstallation, das Zurücksetzen von Einstellungen oder den Austausch eines Datenträgers erfordern. Die Wiederherstellung kundeneigener Daten ist nicht Bestandteil der Nacherfüllung, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
Herstellergarantien
Freiwillige Garantien eines Herstellers oder eines anderen Garantiegebers gelten nur, wenn sie beim konkreten Produkt ausdrücklich angegeben sind, und richten sich ausschließlich nach den dort verlinkten Garantiebedingungen. Sie schränken die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber Rheincomputer nicht ein.
Rheincomputer gibt derzeit keine eigenständige, über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Haltbarkeitsgarantie, sofern sie bei einem Angebot nicht ausdrücklich mit vollständigen Garantiebedingungen ausgewiesen ist.
